Allgemeine Geschäftsbedingungen
AUTOLOOP Mobility KG · für Leistungen gegenüber Unternehmern · Stand: [Datum]
Die AGB von b2b.parts-shop.at lassen sich hier nicht übernehmen: Sie regeln den Handel mit Kraftfahrzeugteilen — Zustellbezirke, Eigentumsvorbehalt an gelieferter Ware, Einbau durch Fachkräfte. Für Softwareleistungen gilt davon praktisch nichts. Der folgende Entwurf ist deshalb neu aufgesetzt.
Entwurf — noch nicht rechtsverbindlich. Dieser Text ist ein strukturiertes Gerüst mit Platzhaltern und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem Launch durch geprüfte Fassungen ersetzen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der AUTOLOOP Mobility KG, die unter der Marke Autoloop Labs erbracht werden, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindliche Einladungen zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Über diese Website findet keine Zahlung und kein Vertragsabschluss statt.
3. Leistungsumfang 24-Stunden-Prototyp
Der Prototyp umfasst einen klickbaren Entwurf des vereinbarten Vorhabens, Beispieldaten, eine Videoerklärung und eine Korrekturschleife. Der Leistungsumfang richtet sich nach der vereinbarten Stufe. Nicht umfasst sind Anbindungen an Produktivsysteme, Datenhaltung, Benutzerverwaltung sowie produktiver Betrieb. Der maßgebliche Umfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
4. Fristbeginn
Die Frist von 24 Stunden beginnt an Werktagen, sobald das vollständige Briefing vorliegt und der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich die Frist entsprechend.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der 24-Stunden-Prototyp wird in drei Stufen angeboten: Website, Kleines bis mittleres Projekt, Größeres Projekt. Die maßgebliche Stufe und das Entgelt ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, zahlbar ohne Abzug binnen [X] Tagen.
7. Anrechnung
Erteilt der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach Lieferung des Prototyps einen Umsetzungsauftrag, wird das Entgelt für den Prototyp auf dieses Projekt angerechnet.
8. Nutzungsrechte
Umfang und Übertragung der Rechte an den Arbeitsergebnissen werden je Projekt gesondert vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Von uns eingebrachte allgemeine Bausteine und Bibliotheken bleiben davon unberührt.
9. Gewährleistung und Haftung
[Von der beauftragten Kanzlei zu formulieren — insbesondere Haftungsbegrenzung, Gewährleistungsfristen und Ausschluss von Folgeschäden.]
10. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Gunskirchen sachlich zuständige Gericht.
